Pressemitteilungen mit dem Schlagwort: Positionen

16.11.2016 | Kommissionsentwurf CRD IV/CRR

Vorgesehener Bürokratieabbau reicht noch nicht

Kommende Woche wird die EU-Kommission Neufassungen der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute CRD IV (Capital Requirements Directive) und der dazugehörigen Verordnung CRR vorlegen. Damit würden die bürokratischen Lasten für kleinere Banken und Regionalbanken reduziert, so der für Finanzmarktregulierung zuständige Generaldirektor Valdis Dombrovskis. Von der Erleichterung profitieren sollen allerdings lediglich Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von weniger als 1,5 Milliarden Euro. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, hält diese Grenze für zu gering: „Es ist gut, dass Erleichterungen vorgesehen sind. Sie sollten aber für alle Regionalbanken gelten. Die jetzt vorgesehene Reduzierung von Bürokratielasten würde nur für 22 Sparkassen in Bayern gelten. Die anderen 47 überschreiten den Grenzwert von 1,5 Milliarden Euro, kämpfen aber in gleicher Weise mit der Regulierungslast. Der Grenzwert muss deutlich höher liegen, um wirkliche Erleichterungen bei den Regionalbanken zu erzielen.“

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14.11.2016 | Minister Maas stellt Korrektur des WIKR-Umsetzungsgesetzes in Aussicht

Unerwünschte Wirkungen sollen abgestellt werden

Bundesjustizminister Heiko Maas will älteren Menschen und jungen Familien den Zugang zu Immobilienkrediten wieder erleichtern. Wie er der „Rheinischen Post“ sagte, soll die deutsche Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie überprüft werden. Nicht erwünschte Wirkungen sollten schnell abgeschafft werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt diese Ankündigung: „Wir sind froh, dass jetzt intensive Gespräche stattfinden, denn eine Nachbesserung ist dringend notwendig. Um unnötige Hürden für die Kreditvergabe abzubauen, sollten künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie genutzt werden. Die enge deutsche Auslegung schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. Stattdessen kommt es vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

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27.10.2016 | Weltspartag 2016: Nullzinsen sind größte Sorge der Bürger im Freistaat

Vertrauen zu Sparkassen weiterhin am stärksten

Bayerns Bürger sind finanziell nach wie vor deutlich zufriedener als der Bundesdurchschnitt. Das Hauptkriterium bei der Geldanlage ist immer mehr die „Sicherheit“. Zum Vermögensaufbau investieren die Bürger im Freistaat am liebsten in das Eigenheim, aber auch Aktien- und Investmentfonds stehen bei ihnen überdurchschnittlich hoch im Kurs. Gut über die Hälfte der Menschen setzt in Puncto „Vertrauen“ auf ihre Sparkasse. Aber auch im Freistaat tut sich über kurz oder lang eine Versorgungslücke auf, denn: Immer noch legt etwa ein Drittel nichts für das Rentenalter zurück.

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18.10.2016 | Gutachten des CEP zur Arbeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Zehn Empfehlungen an die Europäischen Aufsichtsbehörden

Politische Konflikte dürfen nicht in Fachfragen auf Ebenen unterhalb der gesetzgebenden Organe ausgetragen werden, damit eine konsistente Finanzmarktregulierung entsteht. Weiterhin sollten Arbeitsstrukturen und die politische Kontrolle der Regulatorikmaßnahmen überprüft werden. So lautet ein zentrales Ergebnis des heute von Dr. Bert van Roosebeke, cep | Centrum für Europäische Politik, vorgelegten Gutachtens, das zehn Empfehlungen zur Arbeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, gibt. Nach fünfjähriger Tätigkeit der Europäischen Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsichtsbehörden ist inzwischen eine zunehmende Regulierungsdichte und –vielfalt zu bilanzieren, deren Umsetzung und Einhaltung gerade Regionalbanken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter Druck bringen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt deshalb die Aussagen des Gutachtens: „Auf der Ebene der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden werden mitunter Detailregelungen geschaffen, die teils über das Ziel hinausschießen, teils die ursprüngliche Absicht durch die Hintertür verändern und sich dabei manchmal sogar widersprechen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Regulierungsmaßnahmen der EU besser auf Verhältnismäßigkeit und Konsistenz überprüft werden. Die Sparkassen sehen sich bereits heute einer kaum mehr überschaubaren Regulierungsflut gegenüber, sie dürfen nicht noch mehr in ihrer Arbeit für die Wirtschaft in den Regionen eingeschränkt werden.“

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14.10.2016 | Bundesrat berät über die weitere Umsetzung der WIKR

Netzer begrüßt Gesetzesinitiative

Sieben Monate nach dem Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben heute die Länder Baden-Württemberg, Hessen und jetzt auch Bayern dem Deutschen Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur grundlegenden Korrektur vorgelegt. Prof. Winfried Bausback, bayerischer Staatsminister der Justiz, plädierte vor dem Plenum dafür, künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie zu nutzen, damit unnötige Hürden für die Kreditvergabe abgebaut werden können. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt die Initiative: „Nicht die EU-Richtlinie soll geändert werden, sondern ihre enge deutsche Auslegung. Denn sie schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. In der Praxis kommt es stattdessen vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

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04.10.2016 | Bundesratsinitiative zur Überarbeitung der Basel III-Vorschriften

Bayerische Sparkassen begrüßen heutigen Kabinettsbeschluss

Vor einer möglicherweise anstehenden Verschärfung der Bankenregulierung unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. In der heutigen Kabinettssitzung forderte sie eine Abmilderung von Aufsicht und Eigenkapitalanforderungen für kleine regionale Finanzinstitute, die als Finanzierer des Mittelstands eine tragende Rolle für den Wohlstand in Bayern spielen. Das Kabinett beschloss dazu jetzt eine Bundesratsinititative. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt diese Forderung: „Das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten muss sich auch weiterhin in einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen, damit die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende nicht erschwert wird.“

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23.09.2016 | Vorwürfe von Dr. Gottwald - Bürgerforum Landsberg - sind unberechtigt

Netzer: Bayerische Sparkassen handeln beim Thema Gewinnausschüttungen rechtmäßig

Von Herrn Dr. Gottwald bei den Regierungen als Sparkassenaufsicht im Kontext der Gewinnausschüttungspraxis der bayerischen Sparkassen eingelegte Beschwerden sind unbegründet.

Zum Hintergrund: Herr Dr. Gottwald – Bürgerforum Landsberg – führt seit über einem Jahr eine öffentliche Kampagne gegen die Praxis der Sparkassen, zum Zwecke der Eigenkapitalstärkung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf Gewinnausschüttungen zu verzichten. Herr Dr. Gottwald hatte nunmehr in allen sieben Regierungsbezirken Bayerns Beschwerde gegen ausgewählte Sparkassen eingelegt: Die Jahresabschlüsse der Sparkassen seien aufzuheben. Zur Begründung wird vorgetragen, Vorstände und Verwaltungsräte würden sich nicht an die Gesetze halten, insbesondere bei der Bildung handelsrechtlicher Vorsorgereserven.

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21.09.2016 | Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Baseler Reformagenda

Netzer: Vorstoß der Parlamentarier geht in die richtige Richtung

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat gestern gefordert, dass mit der Vollendung des Basel III-Regelwerks zwischen kleineren, regionalen Banken und internationalen Großbanken unterschieden werden müsse. Den Besonderheiten des bewährten dreiteiligen deutschen Bankensystems aus privaten, öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Kreditinstituten müsse Rechnung getragen werden. Dies hielt die Fraktion gestern in einem Positionspapier „Finanzstabilität fortentwickeln und Kreditvergabe für Real- und Wohnungswirtschaft erhalten“ fest. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, dazu: „Ich freue mich, dass unsere Argumente immer mehr Entscheidungsträger erreichen. Sparkassen können in Risikoneigung und Komplexität nicht mit Großbanken verglichen werden, also sollten sie auch entsprechend anders reguliert und nicht übermäßig belastet werden. Das ist die Basis für die Finanzierung unseres erfolgreichen Mittelstands, sie soll auch weiterhin stabil bleiben.“

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15.09.2016 | KMU-Mittelstandsfaktor in Überarbeitung

Netzer: Erleichterungen für die Mittelstandsfinanzierung erhalten!

Die heutige Entschließung des Europäischen Parlaments über den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Finanzmitteln sieht vor, dass die Erleichterungen für die Mittelstandsfinanzierung auch künftig beibehalten werden sollen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstreicht die Bedeutung dieser Forderung: „Damit die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende nicht erschwert wird, muss die reduzierte Eigenkapitalunterlegung dieser Kredite durch den sogenannten KMU-Skalierungsfaktor sogar nicht nur beibehalten, sondern auch langfristig festgeschrieben werden.“ Nur die dauerhafte Festschreibung biete den mittelständischen Kunden verlässliche Planungssicherheit. Auch bei den Meldeanforderungen müssten mittelständisch orientierte Kreditinstitute Entlastung erfahren. Netzer: „Es geht hier nicht um eine regulierungsfreie Zone, sondern um einen angemessenen Rahmen für Stabilität, Vielfalt und die flächendeckende Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen. Das wollen wir beständig sicherstellen.“

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20.07.2016 | Netzer unterstützt Forderungen des Landtags

Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe an bestimmte Verbrauchergruppen verhindern!

Der Bayerische Landtag hat heute einem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zugestimmt, der fordert, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie einsetzt. Der Bundesgesetzgeber solle hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Bau- und Renovierungsdarlehen den Spielraum der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausschöpfen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstützt diese Position mit Nachdruck: “Es ist nicht einzusehen, warum der deutsche Gesetzgeber die Spanne der Möglichkeiten zur Kreditvergabe weiter einengt, als es die europäische Richtlinie vorgibt. Österreich etwa hat die europäische Richtlinie wesentlich verbraucherfreundlicher umgesetzt. Auch in Deutschland muss nachgebessert werden, damit unsere Kreditnehmer keinen Nachteil erleiden.“

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19.07.2016 | Auswirkungen der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Netzer: Deutsche Umsetzung darf nicht zu weiteren Einschränkungen führen

Mit der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert sich die Landschaft für Kreditfinanzierungen in Deutschland: Es werden weniger Wohnungsbaukredite vergeben. Dies zeigen die Ergebnisse der heute veröffentlichten Umfrage der Deutschen Bundesbank zum Kreditgeschäft der im zweiten Quartal 2016: Während die Kreditvergabestandards im Firmenkunden- und im Konsumentenkreditgeschäft nahezu unverändert blieben, strafften einige der befragten Institute ihre Richtlinien bei der Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte per saldo deutlich. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, warnt angesichts dieser Entwicklung erneut vor unerwünschten Nebeneffekten der eigentlich als Verbraucherschutzregelung konstruierten Richtlinie, vor allem aber vor der verschärften Umsetzung in Deutschland: „Wenn die neuen Bestimmungen zu einem Rückgang der Immobilienkredit-Vergabe führen, dann läuft eindeutig etwas schief. Wir stellen insgesamt wieder einmal fest, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Ziel hinausgeschossen ist.“ 

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11.07.2016 | Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigieren

Die Kammern und Bankenverbände in Bayern setzen sich für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein.

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17.06.2016 | Treffen der EU-Finanzminister

Netzer fordert: Zentralistische Zwangshaftung bei der Einlagensicherung vermeiden

Heute verhandeln die EU-Finanzminister erneut über die umstrittene Vergemeinschaftung der EU-Einlagensicherung. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern macht dazu noch einmal die Haltung der Sparkassen deutlich: “Die Zusammenlegung der nationalen Einlagensicherungsfonds zu einem gemeinsamen europäischen Topf sehen wir als eine Art zentralistische Zwangshaftung der Stabilen für die Unvorsichtigen. Die Eigenvorsorge der Banken würde aufgeweicht und die Verbindung von Verantwortung und Risiko vernachlässigt.“

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11.05.2016 | Arbeitspapier der EU-Ratspräsidentschaft zur Entscheidung über EU-Einlagensicherung

Netzer begrüßt Vorstoß für nationales Veto-Recht

Der niederländische EU-Ratsvorsitz erwägt, über die weitere Ausgestaltung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) mittels eines Zwischenstaatlichen Regierungsabkommens zu entscheiden. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters aus einem internen Arbeitspapier des Rats. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt, dass damit eine akzeptable Variante der Entscheidungsfindung diskutiert wird: „Über solche Abkommen muss einstimmig entschieden werden – es ergäbe sich also endlich eine nationale Veto-Möglichkeit, die aus unserer Sicht dringend notwendig ist. Die EU-Kommission wäre gut beraten, ihren bisherigen Vorschlag zu überdenken und diesen Gedanken der Ratspräsidentschaft aktiv aufzugreifen.“

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19.04.2016 | Neues Gutachten zu Art. 114 AEUV

Rechtsgrundlage für Europäische Einlagensicherung ist ungenügend

Über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) darf nicht per Mehrheitsbeschluss entschieden werden. Der Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, ist keine geeignete Rechtsgrundlage. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein heute in Brüssel vorgestelltes Gutachten von Prof. Dr. Herdegen, das von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Auftrag gegeben wurde. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer sieht damit seine Haltung bestätigt, die er bereits in der vergangenen Woche einem Gutachten des juristischen Diensts der Europäischen Kommission entgegengehalten hatte: „Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“ Unabhängig davon wiederholt Netzer auch nochmals seine inhaltlichen Ablehnungsgründe: “Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt.“ Hier müsse weiterhin breite Überzeugungsarbeit bei der Europäischen Kommission geleistet werden. „Vom Sparer über die Wirtschaft bis zu den Kreditinstituten darf der Argumentationsstrom nicht abreißen, damit wir die Kommission doch noch zum Umdenken bewegen“, so Netzer.

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14.04.2016 | Gutachten zur Europäischen Einlagensicherung

Netzer: Weitere Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission nötig

Das jetzt veröffentlichte Rechtsgutachten des juristischen Diensts der EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass es möglich ist, über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung per Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer hält den zugrundeliegenden Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, für keine geeignete Rechtsgrundlage: „Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“ Unabhängig davon wiederholt Netzer auch seine inhaltlichen Ablehnungsgründe: “Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt. Das kann zu Lasten der Einleger und Kreditinstitute, letztlich auch der Steuerzahler gehen. Dies muss die Europäische Kommission anerkennen und endlich danach handeln.“

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07.04.2016 | Verschiebung von MiFID II

Netzer: Auch nationale Umsetzung von MiFID II besser vorbereiten

Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments forderte heute der Berichterstatter Markus Ferber, MdEP, auch die nationale Umsetzung der auf 2018 verschobenen EU-Richtlinie MiFID II nach hinten zu schieben. Damit die Mitgliedsstaaten die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen können, solle auch die nationale Umsetzungsfrist angepasst werden. Angesichts der Probleme, die sich hier stellen, sei eine Verschiebung um ein Jahr auf den 3. Juli 2017 sinnvoll und gerechtfertigt. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer, begrüßt sehr, dass der Wirtschaftsausschuss diese Haltung unterstützt: „Für die deutschen Verbraucher ist es essentiell, dass die europäischen Regelungen sauber in nationale Gesetzgebung umgesetzt und bestehende deutsche Sonderregelungen nochmals überprüft werden. Es geht schließlich darum, den Anlegern einen Mehrwert zu bieten und unnötigen Bürokratismus zu vermeiden.“

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23.03.2016 | Bundesfinanzminister Schäuble will Ausnahmen für Regionalbanken

Bankenregulierung mit Maß stärkt Regionalbanken

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sprach sich am Dienstag in Frankfurt dafür aus, bei der Regulierung der Banken kleinere Institute nicht zu überfordern. Auch in Europa wachse die Einsicht, dass nicht alle Banken gleich reguliert werden müssten. Kleinere Institute sollten deshalb nicht mit der vollen Regulierungslast überzogen werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern begrüßt diese Haltung ausdrücklich: „Bisher wählen die Regulierer zu oft Richtmaße, die sich an internationalen Großbanken orientieren. Sie ignorieren dabei die Besonderheiten der regionalen Bankenlandschaft in Deutschland. Um die Leistungsfähigkeit der Regionalbanken als lokale Mittelstandsfinanzierer zu erhalten, muss der Proportionalitätsgrundsatz in der Regulierung wieder gestärkt werden. Denn wer das Potenzial nutzen will, das in den Regionalbanken steckt, muss die regionale Vielfalt auch zulassen. ‚One size fits all‘ kann nicht funktionieren."

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21.03.2016 | Europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt heute in Kraft

Netzer: Geforderte strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit kann zu Engpässen führen

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert sich die Landschaft für Kreditfinanzierungen. Grundsätzlich als Verbraucherschutzregelung konstruiert, werden die Einzelanforderungen aber nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für die Kreditnehmer sowohl mit erhöhtem Aufwand als auch mit klaren Einschränkungen verbunden sein. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer betont die engeren Grenzen der künftigen Kreditvergabe: „Wer eine Finanzierung bei der Sparkasse abschließen will, wird künftig mehr Informationen im Vorfeld und Dokumentationen während der Beratung erhalten. Er muss aber auch eine aufwändigere und strengere Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen, die ab heute gesetzlich vorgegeben ist.“ Für Darlehensentscheidung und -konditionen spielt es künftig eine zentrale Rolle, ob der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinem laufenden Einkommen bedienen kann. Nicht der Wert der Immobilie, sondern liquide Mittel werden dabei ausschlaggebend sein.

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18.03.2016 | Positionen

Positionen

Unsere Standpunkte zur aktuellen Frage der EU-Einlagensicherung und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

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