Pressemitteilungen mit dem Schlagwort: Einlagensicherung

17.06.2016 | Treffen der EU-Finanzminister

Netzer fordert: Zentralistische Zwangshaftung bei der Einlagensicherung vermeiden

Heute verhandeln die EU-Finanzminister erneut über die umstrittene Vergemeinschaftung der EU-Einlagensicherung. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern macht dazu noch einmal die Haltung der Sparkassen deutlich: “Die Zusammenlegung der nationalen Einlagensicherungsfonds zu einem gemeinsamen europäischen Topf sehen wir als eine Art zentralistische Zwangshaftung der Stabilen für die Unvorsichtigen. Die Eigenvorsorge der Banken würde aufgeweicht und die Verbindung von Verantwortung und Risiko vernachlässigt.“

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11.05.2016 | Arbeitspapier der EU-Ratspräsidentschaft zur Entscheidung über EU-Einlagensicherung

Netzer begrüßt Vorstoß für nationales Veto-Recht

Der niederländische EU-Ratsvorsitz erwägt, über die weitere Ausgestaltung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) mittels eines Zwischenstaatlichen Regierungsabkommens zu entscheiden. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters aus einem internen Arbeitspapier des Rats. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt, dass damit eine akzeptable Variante der Entscheidungsfindung diskutiert wird: „Über solche Abkommen muss einstimmig entschieden werden – es ergäbe sich also endlich eine nationale Veto-Möglichkeit, die aus unserer Sicht dringend notwendig ist. Die EU-Kommission wäre gut beraten, ihren bisherigen Vorschlag zu überdenken und diesen Gedanken der Ratspräsidentschaft aktiv aufzugreifen.“

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19.04.2016 | Neues Gutachten zu Art. 114 AEUV

Rechtsgrundlage für Europäische Einlagensicherung ist ungenügend

Über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) darf nicht per Mehrheitsbeschluss entschieden werden. Der Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, ist keine geeignete Rechtsgrundlage. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein heute in Brüssel vorgestelltes Gutachten von Prof. Dr. Herdegen, das von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Auftrag gegeben wurde. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer sieht damit seine Haltung bestätigt, die er bereits in der vergangenen Woche einem Gutachten des juristischen Diensts der Europäischen Kommission entgegengehalten hatte: „Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“ Unabhängig davon wiederholt Netzer auch nochmals seine inhaltlichen Ablehnungsgründe: “Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt.“ Hier müsse weiterhin breite Überzeugungsarbeit bei der Europäischen Kommission geleistet werden. „Vom Sparer über die Wirtschaft bis zu den Kreditinstituten darf der Argumentationsstrom nicht abreißen, damit wir die Kommission doch noch zum Umdenken bewegen“, so Netzer.

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14.04.2016 | Gutachten zur Europäischen Einlagensicherung

Netzer: Weitere Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission nötig

Das jetzt veröffentlichte Rechtsgutachten des juristischen Diensts der EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass es möglich ist, über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung per Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer hält den zugrundeliegenden Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, für keine geeignete Rechtsgrundlage: „Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“ Unabhängig davon wiederholt Netzer auch seine inhaltlichen Ablehnungsgründe: “Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt. Das kann zu Lasten der Einleger und Kreditinstitute, letztlich auch der Steuerzahler gehen. Dies muss die Europäische Kommission anerkennen und endlich danach handeln.“

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18.03.2016 | Positionen

Positionen

Unsere Standpunkte zur aktuellen Frage der EU-Einlagensicherung und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

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09.03.2016 | Ergebnisse 2015

Bayerische Sparkassen: Ergebnisse 2015

  • Die bayerischen Sparkassen gehen ihre Herausforderungen erfolgreich an.
  • Das Kreditvolumen und die Neuzusagen an die heimische Wirtschaft konnten 2015 deutlich gesteigert werden.
  • Die Rahmenbedingungen für die Finanzwirtschaft werden aber noch schwieriger.

Die bayerischen Sparkassen sind zufrieden mit ihrem Ergebnis für 2015. Es fällt deutlich besser aus, als noch vor Jahresfrist erwartet. Angesichts der Niedrigzinsen ist der Druck auf das Ergebnis zwar weiter gestiegen. Die bayerischen Sparkassen haben aber rechtzeitig die notwendigen geschäftspolitischen Konsequenzen gezogen und den Ergebnisrückgang erfolgreich begrenzt. Die Optimierungsmaßnahmen der bayerischen Sparkassen beginnen zu greifen. Als Marktführer konnten sie 2015 die Ausleihungen auf 122 Milliarden Euro (+4,7 Prozent) und die Einlagen auf 152 Milliarden Euro (+4 Prozent) steigern. Die addierte Bilanzsumme der bayerischen Sparkassen stieg dabei auf 193 Milliarden Euro (2014: 186 Milliarden Euro). Dabei erzielten sie ein Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,8 Milliarden Euro. Nach Bewertung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 317 Millionen Euro. Dies ermöglicht eine erneute Stärkung des Eigenkapitals.

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22.02.2016 | Eigenverantwortung statt Vergemeinschaftung von Risiken

Bayerische Wirtschaft lehnt Pläne für EU-Einlagensicherung ab

Die Pläne der EU-Kommission für eine weitere Vereinheitlichung des Schutzes von Bankeinlagen in Europa stoßen in der bayerischen Wirtschaft auf Ablehnung. Die von Brüssel vorgeschlagene Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und damit auch die bislang gut funktionierende Mittelstandsfinanzierung im Freistaat Bayern. Das machen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Sparkassenverband Bayern sowie der Genossenschaftsverband Bayern in einem gemeinsamen Positionspapier
deutlich.

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29.01.2016 | Bundesrat lehnt Pläne für Europäisches Einlagensicherungssystem ab

Netzer begrüßt Haltung des Bundesrats

Der Bundesrat hat heute die Pläne für die Errichtung eines gemeinsamen Europäischen Einlagensicherungssystems abgelehnt. Die Bundesregierung solle sich vielmehr dafür einsetzen, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, sieht damit erneut die Haltung der Sparkassen bestätigt: „Der Bundesrat sieht wie wir, dass ein gemeinsames Einlagensicherungssystem das Vertrauen wohl in den Ländern erhöhen würde, die über keine funktionierenden Einlagensicherungssysteme verfügen. Für Länder wie Deutschland aber gilt das Gegenteil – hier wird das Vertrauen der Sparer gefährdet!“ Zum Schutz europäischer Banken auf Mittel zuzugreifen, die für die Sicherung bayerischer Sparer gebildet wurden, sei deshalb auch für die bayerischen Sparkassen nicht akzeptabel.

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