Pressemitteilungen mit dem Schlagwort: Wohnimmobilienkreditrichtlinie

21.12.2016 | Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten korrigieren

Netzer begrüßt erste Verbesserungen für die Wohnbaufinanzierung

Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz sollen unerwünschte Wirkungen in der deutschen Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachgebessert werden. Die im März 2016 eingeführten Regelungen zur Kreditvergabe sollen sachgerecht klargestellt werden.

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05.12.2016 | Brief der Länderminister an Heiko Maas

Netzer: Reform der Wohnimmobilienkreditrichtlinie darf nicht auf halber Strecke liegen bleiben

Die Finanzminister aus Baden-Württemberg und Hessen sowie der Bayerische Justizminister haben in einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas gefordert, dass die Nachbesserungen bei der deutschen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie „nicht auf halber Strecke enden dürfen“. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern begrüßt die Klarstellung der drei Landesminister: „Die Bundesratsinitiative der drei Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen muss in vollem Umfang umgesetzt werden. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz wurde weit über das Ziel hinaus geschossen. Jetzt werden nicht Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten geschützt, sondern häufig solide Kreditwünsche nicht erfüllt. Dieser unbefriedigende Zustand muss ganz abgestellt werden.“

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14.11.2016 | Minister Maas stellt Korrektur des WIKR-Umsetzungsgesetzes in Aussicht

Unerwünschte Wirkungen sollen abgestellt werden

Bundesjustizminister Heiko Maas will älteren Menschen und jungen Familien den Zugang zu Immobilienkrediten wieder erleichtern. Wie er der „Rheinischen Post“ sagte, soll die deutsche Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie überprüft werden. Nicht erwünschte Wirkungen sollten schnell abgeschafft werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt diese Ankündigung: „Wir sind froh, dass jetzt intensive Gespräche stattfinden, denn eine Nachbesserung ist dringend notwendig. Um unnötige Hürden für die Kreditvergabe abzubauen, sollten künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie genutzt werden. Die enge deutsche Auslegung schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. Stattdessen kommt es vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

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14.10.2016 | Bundesrat berät über die weitere Umsetzung der WIKR

Netzer begrüßt Gesetzesinitiative

Sieben Monate nach dem Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben heute die Länder Baden-Württemberg, Hessen und jetzt auch Bayern dem Deutschen Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur grundlegenden Korrektur vorgelegt. Prof. Winfried Bausback, bayerischer Staatsminister der Justiz, plädierte vor dem Plenum dafür, künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie zu nutzen, damit unnötige Hürden für die Kreditvergabe abgebaut werden können. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt die Initiative: „Nicht die EU-Richtlinie soll geändert werden, sondern ihre enge deutsche Auslegung. Denn sie schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. In der Praxis kommt es stattdessen vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

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20.07.2016 | Netzer unterstützt Forderungen des Landtags

Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe an bestimmte Verbrauchergruppen verhindern!

Der Bayerische Landtag hat heute einem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zugestimmt, der fordert, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie einsetzt. Der Bundesgesetzgeber solle hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Bau- und Renovierungsdarlehen den Spielraum der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausschöpfen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstützt diese Position mit Nachdruck: “Es ist nicht einzusehen, warum der deutsche Gesetzgeber die Spanne der Möglichkeiten zur Kreditvergabe weiter einengt, als es die europäische Richtlinie vorgibt. Österreich etwa hat die europäische Richtlinie wesentlich verbraucherfreundlicher umgesetzt. Auch in Deutschland muss nachgebessert werden, damit unsere Kreditnehmer keinen Nachteil erleiden.“

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19.07.2016 | Auswirkungen der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Netzer: Deutsche Umsetzung darf nicht zu weiteren Einschränkungen führen

Mit der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert sich die Landschaft für Kreditfinanzierungen in Deutschland: Es werden weniger Wohnungsbaukredite vergeben. Dies zeigen die Ergebnisse der heute veröffentlichten Umfrage der Deutschen Bundesbank zum Kreditgeschäft der im zweiten Quartal 2016: Während die Kreditvergabestandards im Firmenkunden- und im Konsumentenkreditgeschäft nahezu unverändert blieben, strafften einige der befragten Institute ihre Richtlinien bei der Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte per saldo deutlich. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, warnt angesichts dieser Entwicklung erneut vor unerwünschten Nebeneffekten der eigentlich als Verbraucherschutzregelung konstruierten Richtlinie, vor allem aber vor der verschärften Umsetzung in Deutschland: „Wenn die neuen Bestimmungen zu einem Rückgang der Immobilienkredit-Vergabe führen, dann läuft eindeutig etwas schief. Wir stellen insgesamt wieder einmal fest, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Ziel hinausgeschossen ist.“ 

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11.07.2016 | Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigieren

Die Kammern und Bankenverbände in Bayern setzen sich für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein.

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21.03.2016 | Europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt heute in Kraft

Netzer: Geforderte strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit kann zu Engpässen führen

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert sich die Landschaft für Kreditfinanzierungen. Grundsätzlich als Verbraucherschutzregelung konstruiert, werden die Einzelanforderungen aber nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für die Kreditnehmer sowohl mit erhöhtem Aufwand als auch mit klaren Einschränkungen verbunden sein. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer betont die engeren Grenzen der künftigen Kreditvergabe: „Wer eine Finanzierung bei der Sparkasse abschließen will, wird künftig mehr Informationen im Vorfeld und Dokumentationen während der Beratung erhalten. Er muss aber auch eine aufwändigere und strengere Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen, die ab heute gesetzlich vorgegeben ist.“ Für Darlehensentscheidung und -konditionen spielt es künftig eine zentrale Rolle, ob der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinem laufenden Einkommen bedienen kann. Nicht der Wert der Immobilie, sondern liquide Mittel werden dabei ausschlaggebend sein.

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