Pressemitteilungen 2016

17.06.2016 | Treffen der EU-Finanzminister

Netzer fordert: Zentralistische Zwangshaftung bei der Einlagensicherung vermeiden

Heute verhandeln die EU-Finanzminister erneut über die umstrittene Vergemeinschaftung der EU-Einlagensicherung. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern macht dazu noch einmal die Haltung der Sparkassen deutlich: “Die Zusammenlegung der nationalen Einlagensicherungsfonds zu einem gemeinsamen europäischen Topf sehen wir als eine Art zentralistische Zwangshaftung der Stabilen für die Unvorsichtigen. Die Eigenvorsorge der Banken würde aufgeweicht und die Verbindung von Verantwortung und Risiko vernachlässigt.“

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09.06.2016 | Neuwahl des zweiten Verbandsvorsitzenden

Josef Pellkofer folgt Dr. Ivo Holzinger

Die 90. Ordentliche Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Bayern hat einstimmig einen neuen zweiten Verbandsvorsitzenden gewählt: Josef Pellkofer, 1. Bürgermeister der Stadt Dingolfing, übernimmt das Amt von Dr. Ivo Holzinger, Oberbürgermeister der Stadt Memmingen.

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02.06.2016 | Bayerischer Gründerpreis 2016

Unternehmerischer Mut verändert die Welt: Ein Museum zum Anfassen, Naturkost-Pioniere und Möbelgiganten zeigen, wie es geht

Im Umfeld der jährlichen UnternehmerKonferenz zeichneten die bayerischen Sparkassen in Nürnberg bereits zum 14. Mal die Gewinner des Bayerischen Gründerpreises aus. Sie fördern den Mut zu einer Wirtschaftskultur von Innovationsfreude, Entschlossenheit und Nachhaltigkeit, damit Arbeitsplätze geschaffen werden und die regionale Entwicklung gesichert bleibt.

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11.05.2016 | Arbeitspapier der EU-Ratspräsidentschaft zur Entscheidung über EU-Einlagensicherung

Netzer begrüßt Vorstoß für nationales Veto-Recht

Der niederländische EU-Ratsvorsitz erwägt, über die weitere Ausgestaltung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) mittels eines Zwischenstaatlichen Regierungsabkommens zu entscheiden. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters aus einem internen Arbeitspapier des Rats. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt, dass damit eine akzeptable Variante der Entscheidungsfindung diskutiert wird: „Über solche Abkommen muss einstimmig entschieden werden – es ergäbe sich also endlich eine nationale Veto-Möglichkeit, die aus unserer Sicht dringend notwendig ist. Die EU-Kommission wäre gut beraten, ihren bisherigen Vorschlag zu überdenken und diesen Gedanken der Ratspräsidentschaft aktiv aufzugreifen.“

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19.04.2016 | Neues Gutachten zu Art. 114 AEUV

Rechtsgrundlage für Europäische Einlagensicherung ist ungenügend

Über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) darf nicht per Mehrheitsbeschluss entschieden werden. Der Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, ist keine geeignete Rechtsgrundlage. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein heute in Brüssel vorgestelltes Gutachten von Prof. Dr. Herdegen, das von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Auftrag gegeben wurde. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer sieht damit seine Haltung bestätigt, die er bereits in der vergangenen Woche einem Gutachten des juristischen Diensts der Europäischen Kommission entgegengehalten hatte: „Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“ Unabhängig davon wiederholt Netzer auch nochmals seine inhaltlichen Ablehnungsgründe: “Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt.“ Hier müsse weiterhin breite Überzeugungsarbeit bei der Europäischen Kommission geleistet werden. „Vom Sparer über die Wirtschaft bis zu den Kreditinstituten darf der Argumentationsstrom nicht abreißen, damit wir die Kommission doch noch zum Umdenken bewegen“, so Netzer.

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14.04.2016 | Gutachten zur Europäischen Einlagensicherung

Netzer: Weitere Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission nötig

Das jetzt veröffentlichte Rechtsgutachten des juristischen Diensts der EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass es möglich ist, über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung per Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer hält den zugrundeliegenden Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, für keine geeignete Rechtsgrundlage: „Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“ Unabhängig davon wiederholt Netzer auch seine inhaltlichen Ablehnungsgründe: “Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt. Das kann zu Lasten der Einleger und Kreditinstitute, letztlich auch der Steuerzahler gehen. Dies muss die Europäische Kommission anerkennen und endlich danach handeln.“

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07.04.2016 | Bayerische Sparkassen Spenden Bus

Gute Fahrt zum Frühlingstart für Kinder mit Handicap

Mit einem Betrag in Höhe von mehr als 23.000 Euro aus dem Reinertrag des Sparkassen-PS-Sparen und Gewinnens finanzieren die bayerischen Sparkassen einen Kleinbus für die Kinder der Heilpädagogischen Tages-stätte der Stiftung Aktion Sonnenschein. Die Spende überreichte der Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, Dr. Ulrich Netzer, zusammen mit Karin Seehofer, der Schirmherrin für das aktuelle Schulbauprojekt der Stiftung, an Johannes Högl, den Geschäftsführer, der von einer Kindergruppe der Tagesstätte begleitet wurde.

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07.04.2016 | Verschiebung von MiFID II

Netzer: Auch nationale Umsetzung von MiFID II besser vorbereiten

Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments forderte heute der Berichterstatter Markus Ferber, MdEP, auch die nationale Umsetzung der auf 2018 verschobenen EU-Richtlinie MiFID II nach hinten zu schieben. Damit die Mitgliedsstaaten die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen können, solle auch die nationale Umsetzungsfrist angepasst werden. Angesichts der Probleme, die sich hier stellen, sei eine Verschiebung um ein Jahr auf den 3. Juli 2017 sinnvoll und gerechtfertigt. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer, begrüßt sehr, dass der Wirtschaftsausschuss diese Haltung unterstützt: „Für die deutschen Verbraucher ist es essentiell, dass die europäischen Regelungen sauber in nationale Gesetzgebung umgesetzt und bestehende deutsche Sonderregelungen nochmals überprüft werden. Es geht schließlich darum, den Anlegern einen Mehrwert zu bieten und unnötigen Bürokratismus zu vermeiden.“

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23.03.2016 | Bundesfinanzminister Schäuble will Ausnahmen für Regionalbanken

Bankenregulierung mit Maß stärkt Regionalbanken

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sprach sich am Dienstag in Frankfurt dafür aus, bei der Regulierung der Banken kleinere Institute nicht zu überfordern. Auch in Europa wachse die Einsicht, dass nicht alle Banken gleich reguliert werden müssten. Kleinere Institute sollten deshalb nicht mit der vollen Regulierungslast überzogen werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern begrüßt diese Haltung ausdrücklich: „Bisher wählen die Regulierer zu oft Richtmaße, die sich an internationalen Großbanken orientieren. Sie ignorieren dabei die Besonderheiten der regionalen Bankenlandschaft in Deutschland. Um die Leistungsfähigkeit der Regionalbanken als lokale Mittelstandsfinanzierer zu erhalten, muss der Proportionalitätsgrundsatz in der Regulierung wieder gestärkt werden. Denn wer das Potenzial nutzen will, das in den Regionalbanken steckt, muss die regionale Vielfalt auch zulassen. ‚One size fits all‘ kann nicht funktionieren."

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21.03.2016 | Europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt heute in Kraft

Netzer: Geforderte strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit kann zu Engpässen führen

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert sich die Landschaft für Kreditfinanzierungen. Grundsätzlich als Verbraucherschutzregelung konstruiert, werden die Einzelanforderungen aber nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für die Kreditnehmer sowohl mit erhöhtem Aufwand als auch mit klaren Einschränkungen verbunden sein. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer betont die engeren Grenzen der künftigen Kreditvergabe: „Wer eine Finanzierung bei der Sparkasse abschließen will, wird künftig mehr Informationen im Vorfeld und Dokumentationen während der Beratung erhalten. Er muss aber auch eine aufwändigere und strengere Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen, die ab heute gesetzlich vorgegeben ist.“ Für Darlehensentscheidung und -konditionen spielt es künftig eine zentrale Rolle, ob der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinem laufenden Einkommen bedienen kann. Nicht der Wert der Immobilie, sondern liquide Mittel werden dabei ausschlaggebend sein.

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18.03.2016 | Positionen

Positionen

Unsere Standpunkte zur aktuellen Frage der EU-Einlagensicherung und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

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15.03.2016 | Sparkassen als „Förderprofi“ ausgezeichnet

15 bayerische Sparkassen als „Förderprofi“ ausgezeichnet

Sparkassen-Finanzgruppe in Bayern Marktführer im Fördergeschäft - 2,9 Mrd. Euro an neuen Förderkrediten in 2015

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10.03.2016 | Empfehlung des Europäischen Parlaments

Bericht zu Bankenunion mahnt Erhalt der Vielfalt von Kreditinstituten und ihrer Geschäftsmodelle an

Das Europäische Parlament empfiehlt mit dem heute vorgelegten Jahresbericht 2015 zur Bankenunion erneut, dass die Vielfalt der Banken und ihrer unterschiedlichen Geschäftsmodelle gewahrt bleiben soll. Auch die Europäische Zentralbank müsse dieser Tatsache in ihrer Aufsichtstätigkeit stärker als bisher Rechnung tragen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern begrüßt diese Haltung: “Um die Leistungsfähigkeit der Regionalbanken als lokale Mittelstandsfinanzierer zu erhalten, gilt es, ihr Geschäftsmodell als Bestandteil eines funktionierenden Wettbewerbs zu stärken und dem Proportionalitätsgrundsatz in der Regulierung wieder mehr Gewicht beizumessen. Wer das Potenzial nutzen will, das in den Sparkassen steckt, muss die regionale Vielfalt auch zulassen. ‚One size fits all‘ kann nicht funktionieren.“

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09.03.2016 | Ergebnisse 2015

Bayerische Sparkassen: Ergebnisse 2015

  • Die bayerischen Sparkassen gehen ihre Herausforderungen erfolgreich an.
  • Das Kreditvolumen und die Neuzusagen an die heimische Wirtschaft konnten 2015 deutlich gesteigert werden.
  • Die Rahmenbedingungen für die Finanzwirtschaft werden aber noch schwieriger.

Die bayerischen Sparkassen sind zufrieden mit ihrem Ergebnis für 2015. Es fällt deutlich besser aus, als noch vor Jahresfrist erwartet. Angesichts der Niedrigzinsen ist der Druck auf das Ergebnis zwar weiter gestiegen. Die bayerischen Sparkassen haben aber rechtzeitig die notwendigen geschäftspolitischen Konsequenzen gezogen und den Ergebnisrückgang erfolgreich begrenzt. Die Optimierungsmaßnahmen der bayerischen Sparkassen beginnen zu greifen. Als Marktführer konnten sie 2015 die Ausleihungen auf 122 Milliarden Euro (+4,7 Prozent) und die Einlagen auf 152 Milliarden Euro (+4 Prozent) steigern. Die addierte Bilanzsumme der bayerischen Sparkassen stieg dabei auf 193 Milliarden Euro (2014: 186 Milliarden Euro). Dabei erzielten sie ein Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,8 Milliarden Euro. Nach Bewertung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 317 Millionen Euro. Dies ermöglicht eine erneute Stärkung des Eigenkapitals.

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25.02.2016 | Bayerische Sparkassenstiftung

Orte erinnern – Smartphone-Applikation mit Informationen zu über 100 Orten des Nationalsozialismus in München

Gemeinsam mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, der Stadtsparkasse München und der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg hat die Bayerische Sparkassenstiftung die Applikation des NS-Dokumentationszentrums München gefördert. Sie ist in Deutsch und Englisch für die Betriebssysteme Android und iOS verfügbar. Mit diesem neuen Medienformat schaffen die Partner in unserer digital vernetzten Welt ein zeitgerechtes Vermittlungsformat, das dazu einlädt, sich selbstständig und individuell zugeschnitten mit diesem zeitgeschichtlichen Thema auseinanderzusetzen.

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22.02.2016 | Eigenverantwortung statt Vergemeinschaftung von Risiken

Bayerische Wirtschaft lehnt Pläne für EU-Einlagensicherung ab

Die Pläne der EU-Kommission für eine weitere Vereinheitlichung des Schutzes von Bankeinlagen in Europa stoßen in der bayerischen Wirtschaft auf Ablehnung. Die von Brüssel vorgeschlagene Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und damit auch die bislang gut funktionierende Mittelstandsfinanzierung im Freistaat Bayern. Das machen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Sparkassenverband Bayern sowie der Genossenschaftsverband Bayern in einem gemeinsamen Positionspapier
deutlich.

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18.02.2016 | Bundestag fordert mehr Proportionalität in der Europäischen Finanzaufsicht

Netzer begrüßt Haltung des Bundestags

Der Bundestag hat sich heute dafür ausgesprochen, dass europäische Regulierungsmaßnahmen künftig stärker dem Proportionalitätsgrundsatz unterliegen sollen: Die Regulierung solle sich deutlicher an Größe und Risiko der Marktteilnehmer orientieren, damit kleinere Institute von regulatorischen Prozessen nicht operativ überfordert werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, sieht damit erneut die Haltung der Sparkassen bestätigt: „Auch kleinere, risikoärmere Institute wie die Sparkassen müssen natürlich angemessen beaufsichtigt werden. Es ist aber richtig, hier stärker zu prüfen, ob die Einrichtung neuer Gremien, Stellen, Prozesse und Anforderungen an das Meldewesen nicht zu operativen Anforderungen führen, die weder der Größe noch dem Risiko dieser Institute entsprechen.“ Nach fünfjähriger Tätigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA ist inzwischen eine zunehmende Regulierungsdichte zu bilanzieren, die gerade Regionalbanken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter Druck bringen.

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29.01.2016 | Bundesrat lehnt Pläne für Europäisches Einlagensicherungssystem ab

Netzer begrüßt Haltung des Bundesrats

Der Bundesrat hat heute die Pläne für die Errichtung eines gemeinsamen Europäischen Einlagensicherungssystems abgelehnt. Die Bundesregierung solle sich vielmehr dafür einsetzen, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, sieht damit erneut die Haltung der Sparkassen bestätigt: „Der Bundesrat sieht wie wir, dass ein gemeinsames Einlagensicherungssystem das Vertrauen wohl in den Ländern erhöhen würde, die über keine funktionierenden Einlagensicherungssysteme verfügen. Für Länder wie Deutschland aber gilt das Gegenteil – hier wird das Vertrauen der Sparer gefährdet!“ Zum Schutz europäischer Banken auf Mittel zuzugreifen, die für die Sicherung bayerischer Sparer gebildet wurden, sei deshalb auch für die bayerischen Sparkassen nicht akzeptabel.

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21.01.2016 | Inklusives Angebot des Freilichtmuseum Glentleiten

Freilichtmuseum Glentleiten bindet das Thema Inklusion in sein neues Präsentationskonzept ein

Mit Unterstützung der Bayerischen Sparkassenstiftung und den Vereinigten Sparkassen im Landkreis Weilheim i. OB beginnt die Neupräsentation des Wagnerhäusls aus Brandstätt (Lkr. Rosenheim). Das Haus wird ab dem Frühjahr nämlich als inklusives Angebot zur Verfügung stehen. Mittels Hörstationen und vieler tastbarer Objekte soll der Besuch des Gebäudes sowohl sehenden als auch blinden und sehbehinderten Besuchern begreifbar machen, wie das Leben in einem Kleinanwesen während der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts war.

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19.01.2016 | Auswirkungsstudie zur Finanzmarktregulierung gefordert

Europäisches Parlament mahnt Überprüfung der Finanzmarktregulierung an

Das Europäische Parlament hat heute die EU-Kommission aufgefordert, einen regelmäßigen Regulierungs-Check vorzunehmen. Damit sollen die kumulativen Auswirkungen der EU-Vorschriften für Finanzdienstleister alle fünf Jahre umfassend quantitativ und qualitativ bewertet werden. So sollen Mängel und Rechtslücken ermittelt und stabile Grundlagen für den fairen Wettbewerb und die Entwicklung der Wirtschaft gewährleistet werden.

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