05.12.2016 |
Brief der Länderminister an Heiko Maas
Netzer: Reform der Wohnimmobilienkreditrichtlinie darf nicht auf halber Strecke liegen bleiben
Bundesjustizminister Heiko Maas
Die Finanzminister aus Baden-Württemberg und Hessen sowie der Bayerische Justizminister haben in einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas gefordert, dass die Nachbesserungen bei der deutschen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie „nicht auf halber Strecke enden dürfen“. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern begrüßt die Klarstellung der drei Landesminister: „Die Bundesratsinitiative der drei Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen muss in vollem Umfang umgesetzt werden. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz wurde weit über das Ziel hinaus geschossen. Jetzt werden nicht Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten geschützt, sondern häufig solide Kreditwünsche nicht erfüllt. Dieser unbefriedigende Zustand muss ganz abgestellt werden.“
Die Bundesratsinitiative der drei Länder greift vier Kritikpunkte auf:
- Unbestimmte Rechtsbegriffe wie z.B. „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“ müssen konkretisiert werden, so dass weder für die Kunden noch für die Finanzinstitute Risiken durch eine spätere Interpretation der Gerichte entstehen.
- Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie soll bei der Kreditwürdigkeitsprüfung mitberücksichtigt werden dürfen – z.B. bei einem altersgerechten Umbau.
- Eine Anschlussfinanzierung darf nicht an einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung auf Grundlage der neuen Regeln scheitern.
- Es sollen auch Immobilienverzehrkredite ermöglicht werden.
Die Initiative der drei Bundeländer geht daher über das hinaus, was der Bundesjustizminister in verschiedenen Interviews angekündigt hat. Auch wenn ein Vorschlag für ein mögliches Änderungsgesetz noch fehlt, will Minister Maas bisher lediglich den Punkt 2 (mögliche Wertsteigerung einer Immobilie darf bei Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden) und den Punkt 4 (Immobilienverzehrkredite ermöglichen) umsetzen. Von den anderen Punkten ist bisher nicht die Rede. Darauf weisen die drei Landesminister nun mit Nachdruck hin.
„Die Bundesratsinitiative hat die wichtigsten Änderungspunkte klar und deutlich aufgeführt. Jetzt davon nur einen kleinen Teil umzusetzen, wäre keine Lösung des Problems“, so Netzer.