25.11.2016 | Bundesrat fordert mehr Verhältnismäßigkeit

Proportionalität in der Bankenregulierung nutzt dem Mittelstand

Der Bundesrat fordert eine konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips in der Bankenregulierung. Das Plenum beschloss heute auf Initiative des Freistaats Bayern, die Bundesregierung um ihren Einsatz für eine Weiterentwicklung der Basel III-Regeln zu bitten, die nicht zu Lasten der Regionalbanken und damit der Finanzierung der Realwirtschaft gehen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstreicht die Bedeutung dieser Forderung: „Die Regulierung muss Maß und Ziel behalten: Regionalbanken wie die Sparkassen fahren geringere Risiken als Großbanken, weil Kredite an Mittelständler aus der eigenen Region infolge der genauen Marktkenntnis weniger ausfallgefährdet sind als große Engagements in risikoreichen Modellen. Das muss sich auch weiterhin in einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditgeber niederschlagen.“

Die bayerischen Sparkassen haben allerdings große Befürchtungen, dass der Basler Ausschuss für die Bankenaufsicht diese Forderungen in der jetzt anstehenden Überarbeitung seiner international verbindlichen Regeln der Risikovorsorge für Kredite nicht ausreichend berücksichtigt. Eine weitere Verschärfung der Regeln für das Kreditgeschäft ohne Differenzierung zwischen Regionalbanken und internationalen Instituten würde die Belastung der Sparkassen weiter verstärken. Netzer betont daher nochmals: „Das Reformpaket muss dringend so geschnürt werden, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht mittelbar zu Leidtragenden werden. Die Regeln müssen unbedingt Erleichterungen vorsehen, die sich aus Institutsgröße, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte ableiten. Dafür muss sich unsere Bundesregierung einsetzen.“