04.10.2016 |
Bundesratsinitiative zur Überarbeitung der Basel III-Vorschriften
Bayerische Sparkassen begrüßen heutigen Kabinettsbeschluss
Vor einer möglicherweise anstehenden Verschärfung der Bankenregulierung unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. In der heutigen Kabinettssitzung forderte sie eine Abmilderung von Aufsicht und Eigenkapitalanforderungen für kleine regionale Finanzinstitute, die als Finanzierer des Mittelstands eine tragende Rolle für den Wohlstand in Bayern spielen. Das Kabinett beschloss dazu jetzt eine Bundesratsinititative. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt diese Forderung: „Das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten muss sich auch weiterhin in einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen, damit die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende nicht erschwert wird.“
Der Basler Ausschuss für die Bankenaufsicht bereitet derzeit international verbindliche neue Regeln für die Risikobewertung bei der Kreditvergabe vor. Eine weitere Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute würde gerade kleinen Regionalbanken die Kreditvergabe an den Mittelstand vor Ort erschweren. Netzer betont erneut: „Wo es aber die Unternehmen schwerer haben an Kredite zu kommen, leidet auch das wirtschaftliche Wachstum in den Regionen. Damit die flächendeckende Kreditversorgung der mittelständischen Unternehmen und Gewerbetreibenden nicht erschwert wird, muss vor allem die reduzierte Eigenkapitalunterlegung dieser Kredite durch den sogenannten KMU-Skalierungsfaktor beibehalten werden.“ Bei dieser Überarbeitung sollten auch die Höhe und die Anwendungsschwelle dieses Faktors geprüft werden.