18.10.2016 | Gutachten des CEP zur Arbeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Zehn Empfehlungen an die Europäischen Aufsichtsbehörden

Politische Konflikte dürfen nicht in Fachfragen auf Ebenen unterhalb der gesetzgebenden Organe ausgetragen werden, damit eine konsistente Finanzmarktregulierung entsteht. Weiterhin sollten Arbeitsstrukturen und die politische Kontrolle der Regulatorikmaßnahmen überprüft werden. So lautet ein zentrales Ergebnis des heute von Dr. Bert van Roosebeke, cep | Centrum für Europäische Politik, vorgelegten Gutachtens, das zehn Empfehlungen zur Arbeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, gibt. Nach fünfjähriger Tätigkeit der Europäischen Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsichtsbehörden ist inzwischen eine zunehmende Regulierungsdichte und –vielfalt zu bilanzieren, deren Umsetzung und Einhaltung gerade Regionalbanken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter Druck bringen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt deshalb die Aussagen des Gutachtens: „Auf der Ebene der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden werden mitunter Detailregelungen geschaffen, die teils über das Ziel hinausschießen, teils die ursprüngliche Absicht durch die Hintertür verändern und sich dabei manchmal sogar widersprechen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Regulierungsmaßnahmen der EU besser auf Verhältnismäßigkeit und Konsistenz überprüft werden. Die Sparkassen sehen sich bereits heute einer kaum mehr überschaubaren Regulierungsflut gegenüber, sie dürfen nicht noch mehr in ihrer Arbeit für die Wirtschaft in den Regionen eingeschränkt werden.“

Die europäische Aufsichtslandschaft hat sich seit dem Jahr 2011 wesentlich verändert. Mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden im Banken, Wertpapier- und Versicherungssektor EBA (European Banking Authority), ESMA (European Security and Markets Authority) und EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) sollten gleiche Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene geschaffen und die Aufsicht in Europa besser verzahnt werden. Diese Behörden haben nur in den wenigsten Fällen direkte Aufsichtskompetenz. Sie konkretisieren jedoch Maßnahmen der Finanzmarktregulierung, die im Europäischen Parlament oder im Europäischen Rat beschlossen werden, in ihren technischen Details.

Das von der Finanzplatz München Initiative (FPMI) beauftragte Gutachten, „Die Europäischen Aufsichtsbehörden“, ist auf der Webseite der fpmi unter „Positionen“ abrufbar.