16.11.2016 |
Kommissionsentwurf CRD IV/CRR
Vorgesehener Bürokratieabbau reicht noch nicht
Kommende Woche wird die EU-Kommission Neufassungen der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute CRD IV (Capital Requirements Directive) und der dazugehörigen Verordnung CRR vorlegen. Damit würden die bürokratischen Lasten für kleinere Banken und Regionalbanken reduziert, so der für Finanzmarktregulierung zuständige Generaldirektor Valdis Dombrovskis. Von der Erleichterung profitieren sollen allerdings lediglich Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von weniger als 1,5 Milliarden Euro. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, hält diese Grenze für zu gering: „Es ist gut, dass Erleichterungen vorgesehen sind. Sie sollten aber für alle Regionalbanken gelten. Die jetzt vorgesehene Reduzierung von Bürokratielasten würde nur für 22 Sparkassen in Bayern gelten. Die anderen 47 überschreiten den Grenzwert von 1,5 Milliarden Euro, kämpfen aber in gleicher Weise mit der Regulierungslast. Der Grenzwert muss deutlich höher liegen, um wirkliche Erleichterungen bei den Regionalbanken zu erzielen.“
Der Entwurf der EU-Kommission sieht vor, kleine Kreditinstitute von bestimmten Melde- und Offenlegungspflichten zu befreien. Das trüge zu einer Entlastung der Sparkassen bei. Denn die Erfüllung der gleichen Mindestanforderungen wie sie auch für internationale Großbanken gelten, bedeutet für Sparkassen eine im Verhältnis ungleich größere Belastung. Präsident Netzer meint deshalb: „Wir brauchen ein Umdenken in der Bankenregulierung. Unterschiedliche Geschäftsmodelle müssen auch unterschiedlich reguliert werden – nicht im Grunde, aber im Ausmaß. Die Regeln müssen besser auf die Belange regional tätiger Institute mit einem risikoarmen Geschäftsmodell zugeschnitten werden.“