14.11.2016 | Minister Maas stellt Korrektur des WIKR-Umsetzungsgesetzes in Aussicht

Unerwünschte Wirkungen sollen abgestellt werden

Bundesjustizminister Heiko Maas

Bundesjustizminister Heiko Maas will älteren Menschen und jungen Familien den Zugang zu Immobilienkrediten wieder erleichtern. Wie er der „Rheinischen Post“ sagte, soll die deutsche Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie überprüft werden. Nicht erwünschte Wirkungen sollten schnell abgeschafft werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt diese Ankündigung: „Wir sind froh, dass jetzt intensive Gespräche stattfinden, denn eine Nachbesserung ist dringend notwendig. Um unnötige Hürden für die Kreditvergabe abzubauen, sollten künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie genutzt werden. Die enge deutsche Auslegung schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. Stattdessen kommt es vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

Netzer betont erneut, dass Optionen, die eine weniger rigide Bonitätsprüfung für Wohnbaudarlehen ermöglichen und damit die Kreditvergabe erleichtern, in Deutschland nicht offen gehalten worden sind. Andere Länder hätten die europäische Richtlinie wesentlich verbraucherfreundlicher umgesetzt haben. „Hier muss nachgebessert werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz muss so korrigiert werden, dass unsere Kreditnehmer – vor allem Senioren und junge Familien – keinen Nachteil erleiden“, so Netzer.

Für Darlehensentscheidung und -konditionen ist mit der seit 21. März gültigen Richtlinie ausschlaggebend, ob der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinem laufenden Einkommen bedienen kann. Nicht der Wert der Immobilie, sondern liquide Mittel sind dabei ausschlaggebend. Das Gesetz verpflichtet Banken und Sparkassen im Moment dazu, Kreditvorhaben, die die jetzt engeren Vorgaben nicht erfüllen, abzulehnen.