20.07.2016 |
Netzer unterstützt Forderungen des Landtags
Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe an bestimmte Verbrauchergruppen verhindern!
Der Bayerische Landtag hat heute einem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zugestimmt, der fordert, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie einsetzt. Der Bundesgesetzgeber solle hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Bau- und Renovierungsdarlehen den Spielraum der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausschöpfen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstützt diese Position mit Nachdruck: “Es ist nicht einzusehen, warum der deutsche Gesetzgeber die Spanne der Möglichkeiten zur Kreditvergabe weiter einengt, als es die europäische Richtlinie vorgibt. Österreich etwa hat die europäische Richtlinie wesentlich verbraucherfreundlicher umgesetzt. Auch in Deutschland muss nachgebessert werden, damit unsere Kreditnehmer keinen Nachteil erleiden.“
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hatte die Europäische Kommission die Richtlinie verabschiedet, um einen europäischen Binnenmarkt für Hypothekarkredite zu schaffen. Die gesetzlichen Regelungen sehen deutlich erweiterte Informations- und Beratungspflichten vor und legen ihren Schwerpunkt auf eine äußerst eingehende Kreditwürdigkeitsprüfung. Banken und Sparkassen werden dazu verpflichtet, Kreditvorhaben, die die engeren Vorgaben nicht erfüllen, abzulehnen. Dies gilt jetzt auch für solche Engagements, bei denen bisher das bestellte Grundpfandrecht als Sicherheit ausreichte und jetzt laufende Einkommen zur Bezahlung der Kreditverpflichtungen nachgewiesen werden müssen. Darunter können v.a. Kundengruppen leiden, bei denen sich das laufende Einkommen in absehbarer Zukunft verändern wird oder deren Einkommen für eine veränderte Zinssituation nicht als ausreichend eingestuft werden muss. Netzer: „Betroffen können vor allem zukünftige Rentner und junge Familien sein. Hier wird im Moment die private Alters-vorsorge mithilfe von selbst genutztem Wohneigentum erschwert.“