11.07.2016 | Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigieren

Die Kammern und Bankenverbände in Bayern setzen sich für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein.

Wie erste Praxiserfahrungen zeigen, schränken die seit 21. März 2016 geltenden Vorschriften die Vergabe von Immobilienkrediten unnötig ein. Darauf machen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern sowie der Sparkassenverband Bayern in einem gemeinsamen Positionspapier aufmerksam.

„Im Ergebnis verlieren insbesondere Verbrauchergruppen, die zwar Immobilienvermögen besitzen, aber nur über geringe laufende Einnahmen verfügen, ihre Kreditwürdigkeit“, stellen die Wirtschaftsvertreter fest. Damit werde die Darlehensvergabe beispielsweise bei altersgerechten Umbauten, Gebäudesanierungen, der Altersvorsorge durch selbst genutztes Wohneigentum sowie Anschlussfinanzierungen behindert. Faktisch habe der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen Grund- und Immobilienvermögen entwertet, da bestimmte Verbrauchergruppen von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien ausgeschlossen werden oder sie ihre Immobilie nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können. Dies erscheine als Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger und konterkariere das Ziel einer höheren Eigenheimquote, heißt es in dem Positionspapier.

Die Kammern und Verbände fordern den Gesetzgeber auf, das Umsetzungsgesetz zügig zu korrigieren und in der EU-Richtlinie vorgesehene Wahlrechte zu nutzen. Konkret sollten Bau- und Renovierungsdarlehen auch bei dinglicher Absicherung erlaubt sein und Übergangsregelungen für Anschlussfinanzierungen bei Altfällen geschaffen werden. Darüber hinaus müsse es weiterhin möglich sein, Kredite zu Konsumzwecken zu vergeben und grundpfandrechtlich zu besichern, wenn diese durch die Substanz der Immobilie gedeckt sind.