07.04.2016 |
Verschiebung von MiFID II
Netzer: Auch nationale Umsetzung von MiFID II besser vorbereiten
Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments forderte heute der Berichterstatter Markus Ferber, MdEP, auch die nationale Umsetzung der auf 2018 verschobenen EU-Richtlinie MiFID II nach hinten zu schieben. Damit die Mitgliedsstaaten die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen können, solle auch die nationale Umsetzungsfrist angepasst werden. Angesichts der Probleme, die sich hier stellen, sei eine Verschiebung um ein Jahr auf den 3. Juli 2017 sinnvoll und gerechtfertigt. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer, begrüßt sehr, dass der Wirtschaftsausschuss diese Haltung unterstützt: „Für die deutschen Verbraucher ist es essentiell, dass die europäischen Regelungen sauber in nationale Gesetzgebung umgesetzt und bestehende deutsche Sonderregelungen nochmals überprüft werden. Es geht schließlich darum, den Anlegern einen Mehrwert zu bieten und unnötigen Bürokratismus zu vermeiden.“
Die Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) ist die Neufassung der seit 2007 geltenden europäischen Vorgaben zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Die Neureglungen sollen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit dem Jahr 2017 sondern erst ein Jahr später in Kraft gesetzt werden. Der dadurch gewonnene zeitliche Spielraum erlaubt es nun, auch die deutschen Umsetzungsgesetze so zu gestalten, dass sie ihrem ursprünglichen Zweck des Verbraucherschutzes besser gerecht werden.