21.12.2016 | Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten korrigieren

Netzer begrüßt erste Verbesserungen für die Wohnbaufinanzierung

Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz sollen unerwünschte Wirkungen in der deutschen Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachgebessert werden. Die im März 2016 eingeführten Regelungen zur Kreditvergabe sollen sachgerecht klargestellt werden.

Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung: „Wir sind froh über die Bereitschaft, die seit März eingetretenen Schwierigkeiten in der Wohnimmobilienfinanzierung jetzt anzugehen. So werden vielen Kreditnehmern wieder Wege eröffnet, die zuletzt versperrt waren. Mit dem Regierungsentwurf werden jedoch noch nicht alle identifizierten Rechtunsicherheiten beseitigt. Die Überarbeitung sollte fortgesetzt werden.“ Überarbeitungsbedarf sieht Netzer noch bei den vorgesehenen Regelungen für Immobilienverzehrkredite. Außerdem fordert er eine ergänzende Regelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen.

Die künftigen Leitlinien zu Kriterien und zu Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten dann möglichst bald erlassen werden, so Netzer, damit sowohl Verbraucher als auch Kreditinstituten auf klare, verlässliche Standards zählen können.