21.03.2016 |
Europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt heute in Kraft
Netzer: Geforderte strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit kann zu Engpässen führen
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert sich die Landschaft für Kreditfinanzierungen. Grundsätzlich als Verbraucherschutzregelung konstruiert, werden die Einzelanforderungen aber nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für die Kreditnehmer sowohl mit erhöhtem Aufwand als auch mit klaren Einschränkungen verbunden sein. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer betont die engeren Grenzen der künftigen Kreditvergabe: „Wer eine Finanzierung bei der Sparkasse abschließen will, wird künftig mehr Informationen im Vorfeld und Dokumentationen während der Beratung erhalten. Er muss aber auch eine aufwändigere und strengere Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen, die ab heute gesetzlich vorgegeben ist.“ Für Darlehensentscheidung und -konditionen spielt es künftig eine zentrale Rolle, ob der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinem laufenden Einkommen bedienen kann. Nicht der Wert der Immobilie, sondern liquide Mittel werden dabei ausschlaggebend sein.
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hatte die Europäische Kommission die Richtlinie verabschiedet, um einen europäischen Binnenmarkt für Hypothekarkredite zu schaffen und so zur Finanzmarktstabilität beizutragen. Die gesetzlichen Regelungen sehen nunmehr deutlich erweiterte Informations- und Beratungspflichten vor und legen zudem ihren Schwerpunkt auf eine äußerst eingehende Kreditwürdigkeitsprüfung. Das Gesetz verpflichtet Banken und Sparkassen dazu, Kreditvorhaben, die die jetzt engeren Vorgaben nicht erfüllen, abzulehnen. Netzer dazu: „Um Verbraucher generell vor wackligen Kreditentscheidungen zu schützen, wird in Kauf genommen, dass einzelne Entscheidungen negativ ausfallen müssen. Dies wird bei solchen Engagements der Fall sein, wo bisher das bestellte Grundpfandrecht als Sicherheit ausreichte und jetzt laufende Einkommen zur Bezahlung der Kreditverpflichtungen nachgewiesen werden müssen. Wir erwarten insgesamt keine gravierenden Änderungen für unsere Kunden, da wir auch bisher schon auf eine verantwortungsbewusste Kreditvergabe geachtet haben. Im Einzelfall kann es aber dazu kommen, dass ein Vorhaben, das früher noch finanziert worden wäre, abgelehnt werden muss.“ Die Zeit müsse jetzt zeigen, wie praktikabel das neue Verfahren sei.