Auch die vom Europäischen Parlament als Alternative ins Spiel gebrachte Rückversicherungslösung lehnen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern ab.
Ihre Position begründen die Wirtschaftsorganisationen insbesondere mit den nach wie vor sehr ungleich verteilten Bankrisiken in Europa. Für ein gemeinsames Einlagensicherungssystem hätte das zur Folge, dass die soliden Institute des einen Landes für die maroden Banken eines anderen Landes einstehen müssten. Die Kammern und Verbände fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung dazu auf, sich weiterhin für die stringente Umsetzung der bestehenden europäischen Einlagensicherungsrichtlinie einzusetzen. Diese beinhaltet einheitliche Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament 2014 geeinigt hatten. „Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaats, sein nationales Einlagensicherungssystem konsequent auf- und auszubauen“, heißt es im Positionspapier. Auf dieser Basis könnten auch die freiwilligen beziehungsweise institutssichernden Systeme in Deutschland bestehen bleiben, deren Schutzniveau weit über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht.
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern ist der Zusammenschluss der sechs bayerischen Handwerkskammern, um ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam vertreten zu können. Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich somit um die Belange von rund 202.000 Handwerksbetrieben mit insgesamt 920.000 Beschäftigten und 71.000 Auszubildenden (Stand 31.12.2016).
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK)
Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) ist der Dachverband der neun bayerischen IHKs. Der BIHK steht damit für alle 973.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen im Freistaat.
Bayerischer Bankenverband e.V.
Der Bayerische Bankenverband e.V. vertritt die Interessen von rund 80 in Bayern tätigen privaten Kreditinstituten. Dazu gehören Großbanken, Regional- und Spezialbanken, Pfandbriefbanken, Privatbankiers und die Niederlassungen ausländischer Banken. Die privaten Banken beschäftigen in Bayern etwa 28.000 Mitarbeiter.
Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB)
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.278 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 260 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2016)
Sparkassenverband Bayern (SVB)
Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist zentraler Dienstleister für die 68 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten Bilanzsumme von fast 200 Milliarden Euro betreiben die bayerischen Sparkassen in allen Teilen des Freistaates Bayern Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen über 40.000 Angestellte beschäftigt, davon mehr als 3.000 Auszubildende und Trainees. (Stand 31.12.2016)