25.03.2020 | Sparkassen begleiten Corona-Hilfsprogramme der Förderbanken

Kreditprüfung mit Hochdruck bei Antragsflut

Die bayerischen Sparkassen stehen als Hausbank auch in der Corona-Krise an der Seite ihrer Unternehmenskunden und Selbständigen. Die Antragsbearbeitung für Förderkredite aus den Hilfsprogrammen der Förderbanken läuft bereits im Hochbetrieb. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern: „Wir wollen nach Kräften dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, damit unsere mittelständischen Unternehmen und Selbständigen leistungsfähig bleiben für die Zeit danach. Die Nachfrage nach den Fördermitteln war bereits im Vorfeld groß, seit Montag verzeichnen wir eine regelrechte Antragsflut. Das stellt uns – wie die ganze Bankenlandschaft – vor extreme Herausforderungen. Jeder Kreditantrag muss von den Hausbanken für die Förderinstitute geprüft werden, auch wenn diese auf eine eigene Prüfung verzichten. Für die Kreditbearbeitung der Firmenkunden stocken die Sparkassen ihre Personalkapazitäten auf und setzen Mitarbeiter aus anderen Bereichen ein.“

Die Kanäle für die Beantragung von Krediten aus den Hilfsprogrammen sind seit Montag freigeschaltet. Unternehmen und Selbständige können bei den bayerischen Sparkassen sowohl die Förderkredite und Liquiditätshilfen der LfA Förderbank Bayern (LfA), der landwirtschaftlichen Rentenbank als auch der bundesdeutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen und ausbezahlt bekommen. Die Förderbanken haben dazu die bestehenden Programme modifiziert und erweitert. Alle neuen Kreditangebote wurden geschaffen, um Unternehmen, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, den Zugang zu Krediten auch in schwierigen Zeiten zu erleichtern. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist immer ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und der Nachweis, dass sich die Schwierigkeit des Unternehmens auf die Corona-Krise zurückführen lässt. Diese Angebote sollen von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die  durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Die Kredite können in einem grundsätzlich vereinfachten Verfahren vergeben werden, da LfA und KfW bis zu bestimmten Kredithöhen auf eine eigene Kreditprüfung verzichten und sich auf das Urteil der Sparkassen verlassen. Der Prozess soll unkompliziert erfolgen, die Kreditprüfung bei der Hausbank  bzw. Sparkasse muss aber weiterhin den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei allen Kreditangeboten stellen die Förderbanken aktuell die Hausbanken bis zu maximal 90 Prozent von der Haftung frei. Trotz der hohen Haftungsfreistellungen für die Sparkassen durch die Förderbanken trägt die Sparkasse immer den verbleibenden Anteil am Gesamtkreditrisiko. Die Auszahlung durch die Sparkasse kann nach erfolgreicher Prüfung rasch erfolgen, die Abwicklung mit den Förderbanken erfolgt im Nachgang.

Die 64 Sparkassen bilden die wichtigsten Informationen zur Mittelbeantragung in ihren Internetfilialen ab. Dort wird aufgeführt, welche Unterlagen die Sparkasse zur schnellen Antragstellung benötigt.

„Uns ist es wichtig, dass die Kredite möglichst schnell und wirksam bei den wirklich Betroffenen ankommen. Deshalb bündeln die Sparkassen nach Möglichkeit ihre personellen Ressourcen und setzen sie teilweise anders ein. Das kann auch dazu führen, dass manche Geschäftsstellen Einschränkungen für den Publikumsverkehr vornehmen müssen. Die Bargeldversorgung und der bargeldlose Zahlungsverkehr bleiben dabei selbstverständlich sichergestellt,“ so Netzer.

Auch zahlreiche kleinere Gewerbekunden der Sparkasse sind von den aktuellen Entwicklungen betroffen. Viele davon können bereits seit der vergangenen Woche aus dem Schutzschirm des Freistaats Bayern, der über die Regierungsbezirke abgedeckt wird, Soforthilfemittel bekommen. Für Selbständige und Freiberufler wird außerdem in dieser Woche im Bund ein Gesetzespaket beschlossen. Hier werden auch Kundengruppen adressiert, die von den bestehenden Programmen nicht ausreichend erfasst werden und bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind, da Kredite nur in Ausnahmefällen in Frage kommen. Das Gesetzespaket enthält z.B. auch eine Regelung zur Stundung von Verbraucherdarlehensverträgen, wenn Verbraucher infolge der Corona-Pandemie außergewöhnliche Einnahmeausfälle haben

„Die bayerischen Sparkassen arbeiten auch jetzt pragmatisch und verantwortungsvoll für die Anliegen ihrer Kunden und für den Erhalt des Wohlstands in den bayerischen Regionen. Wir wollen, dass unser bayerischer und deutscher Mittelstand auch nach der Krise so besonders leistungs- und wettbewerbsfähig ist wie wir ihn kennen. Der Freistaat hat dafür gestern ein umfassendes Wirtschaftsprogramm aufgelegt, das ist auch uns ein Ansporn. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun auch die Sparkassen alles, was realisierbar ist, um die neu aufgelegten Maßnahmen zu flankieren,“ so Netzer.