16.04.2024 | Gemeinsame Pressemitteillung - Kein Schnellschuss zulasten der Finanzstabilität

Genossenschaftsverband Bayern und Sparkassenverband Bayern appellieren an Abgeordnete des Wirtschaftsausschusses im Europaparlament: Einlagensicherung EDIS von der Tagesordnung nehmen

Mit einem eindringlichen Appell an den Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments (ECON) fordern der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und der Sparkassenverband Bayern (SVB), die Abstimmung über die gemeinsame Einlagensicherung (EDIS) von der Tagesordnung am 18. April zu nehmen. Über EDIS abzustimmen, bevor der Review des Krisenmanagements für Banken (CMDI) abgeschlossen ist, bewerten die beiden Verbände als große Gefahr für das Vertrauen in die Finanzstabilität.

„Für dieses Eilverfahren, mit dem versucht werden soll, EDIS kurz vor der Europawahl durch ECON und Parlament zu drücken, gibt es keinen Anlass“, mahnte GVB-Präsident Gregor Scheller am Mittwoch in München. „Das ist ein Schnellschuss, der langfristige negative Folgen für die Finanzstabilität in Europa haben kann“, ergänzte er: „Der jetzt vorliegende Kompromissvorschlag gefährdet massiv die etablierten Institutssicherungssysteme. Damit riskiert man die Finanzstabilität in Deutschland und Europa in höchstem Maß.“

Die Europäische Einlagensicherung mit der Vollendung der Bankenunion gleichzusetzen ist falsch. Die Bankenunion verfügt schon heute über ein dezentrales und funktionierendes Einlagensicherungssystem: Nationale Systeme entsprechen bereits seit 2015 der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie.

„Mit EDIS würden solide nationale Institutssicherungssysteme, wie das der Sparkassen sowie der Volksbanken und Raiffeisenbanken, einer vermeintlichen europäischen Solidarität und den Interessen internationaler Großbanken geopfert“, sagte SVB-Präsident Matthias Dießl: „Nationale Institutssicherungssysteme bauen auf Eigenverantwortung und Prävention, anstatt Anreize für Abwicklung und Entschädigung zu setzen.“

Am 18. April will der ECON über EDIS entscheiden – bereits am 24. April wird darüber in Verknüpfung mit CMDI im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass die Mittel aus den Institutssicherungssystemen von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken künftig im Fall von Bankenpleiten in anderen Ländern angezapft werden können. Nach Ansicht von GVB und SVB entspricht ein solches Vorgehen weder dem europäischen Leitmotiv der Subsidiarität, noch nimmt es den notwendigen Reformdruck von weniger soliden Instituten. Statt bewährte Sicherungssysteme abzuschaffen, sollte sich die EU darauf konzentrieren, individuelle und systemische Bankrisiken zu reduzieren sowie sicherstellen, dass die Abwicklung systemrelevanter Institute ohne Ansteckungseffekte erfolgen kann.

Nationale Institutssicherungssysteme wie das der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen müssen deshalb bei EDIS außen vor bleiben, wie dies in einem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen war.