Einlagensicherung

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Ihre Einlagen

Die Einlagen, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe haben, sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, geschützt.

Das System sichert Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse ab. Ziel des Sicherungssystems ist es, schon vorausschauend wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern.  

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die sich zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben:

  • den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.  

Das Sicherungssystem beruht ganz wesentlich auf Vorbeugung. Dazu wird eine Risikoüberwachung durchgeführt. In allen 13 Sicherungseinrichtungen gibt es dafür einheitliche Prozesse und gleiche organisatorische Strukturen. Durch die enge dezentrale Begleitung der Mitgliedsinstitute können Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Damit soll ein Einlagensicherungsfall vermieden werden. Sollten bei einem Mitgliedsinstitut wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen oder drohen, hilft zunächst die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die Solvenz und Liquidität dieses Instituts zu sichern (z. B. durch die Zuführung von Eigenkapital, die Übernahme von Garantien und Bürgschaften, die Erfüllung von Ansprüchen Dritter). Falls die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel der betroffenen Sicherungseinrichtung übersteigen sollten, stehen alle Sicherungseinrichtungen im Rahmen des systemweiten Ausgleichs gemeinschaftlich zusammen. Durch diesen Systemweiten Ausgleich stehen in einem Krisenfall grundsätzlich sämtliche Mittel aller Sicherungseinrichtungen für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung.  

Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit es in den 1970er-Jahren gegründet wurde,

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen.

Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro.

Mehr Informationen:  

https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem/funktionsweise_sicherungssystem.html

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