Organe & Gremien

Erfolgreiche Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben

Um seine Aufgaben zu erfüllen, hat der Sparkassenverband Bayern verschiedene satzungsgemäße Organe sowie weitere Arbeitskreise.

Verbandsversammlung mehr lesen schließen

Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Sparkassenverbands Bayern. Verbandsmitglieder sind die zum Geschäftsbereich des Verbandes gehörenden Sparkassen und deren jeweilige Träger, also Städte und Landkreise bzw. Zweckverbände aus mehreren Kommunen.

Verbandsverwaltungsrat mehr lesen schließen

Der Verbandsverwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Verbandsvorstands und entscheidet alle Angelegenheiten des Verbands von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nicht die Verbandsversammlung zuständig ist. Er besteht aus dem ersten Verbandsvorsitzenden, dem zweiten Verbandsvorsitzenden, dem dritten Verbandsvorsitzenden (der aus den fünf Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gewählt wird), dem Präsidenten des Sparkassenverbands Bayern, sieben Vorsitzenden der Bezirksverbände, fünf Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, sieben Sparkassenvorständen, dem Landesobmann der bayerischen Sparkassen und fünf kooptierten Mitgliedern. Er wählt die Mitglieder des Vorstands des Sparkassenverbands Bayern, beschließt den Haushalt und entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbands von grundsätzlicher Bedeutung.

Verbandsvorstand mehr lesen schließen

Der Verbandsvorstand führt die Geschäfte des Sparkassenverbands Bayern. Ihm obliegen alle Zuständigkeiten, die nicht in den Aufgabenbereich von Verbandsversammlung oder Verbandsverwaltungsrat fallen. Der Verbandsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern: Präsident und Vizepräsident des Sparkassenverbands Bayern.

Fachbeirat mehr lesen schließen

Der Fachbeirat hat die Aufgabe, den Erfahrungsaustausch zu pflegen, den Verband und die anderen Einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe in wichtigen Sparkassenfragen zu beraten und deren vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sparkassen und ihren Trägern zu fördern. Er besteht aus den Obleuten der Sparkassenvorstände in den  sieben Bezirksverbänden, die in Personalunion als stellvertretende Vorsitzende der Bezirksverbände fungieren, Spitzenvertretern der Verbundpartner und der Staatsaufsicht, dem Vorstand des Sparkassenverbands Bayern und dem Leiter der Prüfungsstelle.

Kommunaler Beirat mehr lesen schließen

Der Kommunale Beirat pflegt die Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften in der Zusammenarbeit mit den bayerischen Sparkassen. Hier erfolgt der intensive Austausch zwischen kommunalen Vertretern und dem Sparkassenverband.

Beteiligungsbeirat mehr lesen schließen

Der Beteiligungsbeirat berät die Gremien des Sparkassenverbands Bayern und die bayerischen Sparkassen in Beteiligungsangelegenheiten. Dem Beteiligungsbeirat obliegen dabei insbesondere die Entwicklung, Überwachung und Fortschreibung der Beteiligungsstrategie des Verbands sowie die Erörterung von wesentlichen Beschlüssen der Sparkassen als Eigentümer der Beteiligungsunternehmen.

Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen mehr lesen schließen

Der Beirat dient der Vertiefung des Dialogs mit der Politik in sparkassenpolitischen Grundsatzfragen. Dem Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen gehören parteiübergreifend bayerische Europa-, Bundes- und Landtagspolitiker von in Parlamenten vertretenen Parteien an.

Wissenschaftlicher Beirat mehr lesen schließen

Der Beirat berät den Sparkassenverband Bayern mit wissenschaftlicher Expertise in Grundsatzfragen und aktuellen Themen der Sparkassen. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören bayerische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen an, die das Finanz- und Sparkassenwesen berühren. Die verstärkte Zusammenarbeit der bayerischen Sparkassen mit den Universitäten und Hochschulen in Bayern beinhaltet neben der Einordnung aktueller Themen der Finanz- und Bankenbranche fallweise Projektarbeiten bzw. künftig auch die Entscheidung über die Vergabe des Wissenschaftspreises der bayerischen Sparkassen.

Bezirksverbände mehr lesen schließen

Der Sparkassenverband Bayern hat entsprechend den bayerischen Regierungsbezirken sieben rechtlich unselbstständige Sparkassenbezirksverbände mit selbstständigem Satzungsrecht. Diesen Bezirksverbänden gehören die Sparkassen und ihre Träger innerhalb eines Regierungsbezirks an. Aufgabe dieser Sparkassenbezirksverbände ist die Unterstützung des Sparkassenverbands Bayern im Bereich des jeweiligen Regierungsbezirks. Sie pflegen den Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung in den Bezirken.