Bayerisches Sparkassengesetz / Bayerische Sparkassen-Ordnung
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Im Sparkassengesetz sind die Grundlagen für das Sparkassenwesen geregelt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern. Das bayerische Sparkassengesetz (Bay. SpkG) wird ergänzt durch die „Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen“ (SpkO). Die deutschen Sparkassen unterliegen neben den landesrechtlichen Bestimmungen den allgemeinen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Satzung des Sparkassenverbands Bayern
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Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten seiner Verbandsmitglieder sowie die Aufgaben des Sparkassenverbands einschließlich seiner Organisationsstruktur.
Orientierungsrahmen Spenden, Sponsoring
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Die Behandlung von Spenden, Sponsoring, Veranstaltungen, Fachtagungen und Zuwendungen bei den bayerischen Sparkassen wird in einem eigenen Orientierungsrahmen geregelt.
Richtlinien (Rahmensätze) für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder von Sparkassenvorständen
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Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder und der Vorsitzenden des Vorstands werden zwischen dem Verwaltungsrat und den Vorständen auf der Grundlage von verbindlichen Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern geregelt. Die Richtlinien werden regelmäßig überprüft, ob sie den Marktgegebenheiten und der wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkassen entsprechen.
Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder von Verwaltungsräten der bayerischen Sparkassen
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Die Mitglieder der Verwaltungsräte der bayerischen Sparkassen haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigungen wird auf der Grundlage von verbindlichen Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern geregelt.