Förderleitlinien

Eine kleine Orientierung, was, wo und wen wir fördern können

  1. Die Stiftung fördert den Jugendsport in allen Bereichen Bayerns.
  2. Zuwendungen erfolgen grundsätzlich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und an andere steuerbegünstigte juristische Personen.
  3. Förderungswürdig sind grundsätzlich nur Projekte von überregionaler Bedeutung.
  4. Ausgeschlossen von der Förderung ist die Finanzierung
    • von laufenden Betriebskosten
    • von Einzelpersonen
    • von Projekten mit niedrigem Finanzierungsvolumen.
  5. Die Förderung ist auf den Breitensport ausgerichtet.