Eine kleine Orientierung, was, wo und wen wir fördern können
- Die Stiftung fördert den Jugendsport in allen Bereichen Bayerns.
- Zuwendungen erfolgen grundsätzlich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und an andere steuerbegünstigte juristische Personen.
- Förderungswürdig sind grundsätzlich nur Projekte von überregionaler Bedeutung.
- Ausgeschlossen von der Förderung ist die Finanzierung
- von laufenden Betriebskosten
- von Einzelpersonen
- von Projekten mit niedrigem Finanzierungsvolumen.
- Die Förderung ist auf den Breitensport ausgerichtet.